Generationenwechsel in Familienbetrieben
Ein nicht unerheblicher Teil der Unternehmer in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind heute 55 Jahre oder älter. Der Großteil davon beabsichtigt sein Unternehmertum in den nächsten 5 – 10 Jahren aufzugeben und den wohlverdienten Ruhestand anzutreten. Da dies im Normalfall nur einmal im Leben eines Unternehmers vorkommt, ist die Erfahrung auf diesem Gebiet meist recht übersichtlich.
Nur etwas weniger als die Hälfte der Betriebe wird innerhalb der Familie weitergegeben.
Doch woran liegt das?
Vor allem Unternehmer, die ihr Unternehmen selbst gegründet oder geerbt haben, sind daran interessiert Ihr Vermächtnis innerhalb der Familie weiterzugeben. Bei Traditionsbetrieben in der x-ten Generation versteht sich das schon fast von selbst und wird meist auch nicht in Frage gestellt. Wenn Familienunternehmer Kinder haben, setzen sie oft stillschweigend voraus, dass diese ihre Nachfolger werden. Sie erwarten meist, dass ihre Kinder den Betrieb übernehmen, dass sie die beruflichen und die notwendigen persönlichen Voraussetzungen für die Führung des Familienunternehmens mitbringen werden und dass sie sich nichts Schöneres vorstellen können, als in die Fußstapfen ihrer Vorgänger zu treten und deren Werk fortzuführen.
Tatsächlich wird oft die berufliche Qualifikation und der Führungsstil der vorgesehenen Nachfolger entweder nicht kritisch genug beurteilt oder, schlimmer noch, überkritisch an den eigenen Fähigkeiten und am eigenen Führungsstil gemessen. Dabei wird oft nicht bedacht, dass sie selbst auch viele Jahre aus ihren Fehlern lernen mussten, bevor sie die aktuelle unternehmerische Erfahrung hatten, an der sie nun ihre Kinder messen. Das wird den möglichen Nachfolgern nicht gerecht.
Wann ist der richtige Zeitpunkt über eine Firmenübergabe nachzudenken?
Die Antwort ist ganz einfach: Sobald der/die richtige Nachfolger/in gefunden ist. Selbst wenn dies schon lange vor dem geplanten Ausstieg des Senior ist. Eine umfassende strategische Planung bewahrt beide Seiten vor bösen Überraschungen und bietet mehr Raum für Vorbereitungen.
Der Prozess der Firmenübergabe kann durchaus fünf Jahre oder auch länger dauern. Insbesondere bei Übernahme durch die Kinder sollte daher in regelmäßigen Abständen auch geprüft werden, ob sich an den Plänen und damit den Absichten des Juniors etwas ändert. Es wäre nicht das erste mal, dass ein potentieller Nachfolger doch einen anderen Weg einschlagen möchte. Daher sollte das in die strategische Planung mit aufgenommen werden. Zum Beispiel kann die Gründung einer Familienstiftung geprüft werden.
Generationswechsel – Kauf, Schenkung, Pacht, …?
Wie könnte so ein familieninterner Generationswechsel gestaltet werden?
Ganz grundsätzlich gilt, dass eine kompetente Beratung und Begleitung durch ihren Steuerberater und einen Juristen für Firmennachfolgen unabdingbar ist. Und bitte vergessen Sie nicht: Die ersten und wichtigsten Absprachen erfolgen stets innerhalb Ihrer Familie.
Vererben:
Die klassische Variante, bei der eine Firmenübergabe mit dem Tod des Eigentümers erfolgt, ist die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge. Dabei ist von der gesetzliche Erbfolge abzuraten. Um einen passenden Nachfolger einzusetzen, eignen sich Testament und Teilungsanordnung oder Vorausvermächtnis.
Wurde im Vorfeld keine Schenkung oder „Alternative Möglichkeiten der Firmenübergabe“ vereinbart, wird das Unternehmen vererbt. Stirbt der Eigentümer, ist die Firma Bestandteil des Nachlasses. War er nicht alleiniger Eigentümer, gehören seine Gesellschaftsanteile zur Erbmasse. Um die Firma im Rahmen der Erbfolge nicht nach der gesetzlichen Pflichtteilsregelung aufzusplitten, empfiehlt sich rechtzeitig ein Testament oder einen Erbvertrag aufzusetzen. Idealerweise ist diese Nachlassverfügung kombiniert mit einer Teilungsanordnung. Letztere beinhaltet Verfügungen des Erblassers, der einem Erben etwas Bestimmtes zukommen lassen möchte. Dies kann u.a. die Firma sein, die Tochter oder Sohn vererbt wird. Dabei wird die testamentarische oder gesetzliche Quote des Erbanteils nicht berührt. Miterben werden gemäß ihrem Rechtsanspruch abgegolten. Soll einer der Erben bevorzugt werden, kann stattdessen ein Vorausvermächtnis erfolgen. Dabei gesteht der Firmeninhaber einer Person einen Teil oder auch das gesamte Unternehmen zu. Wichtig ist, dass sowohl eine Teilungsanordnung wie auch ein Vorausvermächtnis zweifelsfrei formuliert sind und keinen Raum für Interpretationen und Erbstreitigkeiten bieten. Die Beratung durch einen Notar ist empfehlenswert.
Verschenken:
Der Generationswechsel sollte möglichst bereits vor dem Ableben des Unternehmers erfolgen. Ratsam wäre die Firmenübergabe in Familienunternehmen bereits zu Lebzeiten. Beispielsweise im Rahmen einer Schenkung an Tochter und/oder Sohn. Dies kann durchaus auch steuerliche Vorteile bieten. Es bietet u.a. die Chance für den Eigentümer, die Übernahme mit seiner Erfahrung und Fachwissen als Berater zu begleiten und zu unterstützen. (Vorteil: Diese Form schätzen Lieferanten, Kunden und auch Banken hoch ein, da sie Sicherheit und einen gut geplanten Prozess vermittelt.)
Eine empfehlenswerte Lösung für das WIE ist aus vielerlei Gründen die Schenkung als vorweggenommene Erbfolge. Diese sollte frühzeitig nach Beratung durch Steuerberater, Anwalt und Notar vorgenommen werden. Eine Schenkung gibt es in zwei Varianten: mit und ohne Auflagen. Dabei kann in beiden Varianten ein Widerrufsgrund eingetragen werden. Dies kann beispielsweise bei Eintritt in eine Sekte oder eindeutigem Suchtverhalten angezeigt sein. Auch die Pflicht eines Ehevertrages bei Heirat kann im Schenkungsvertrag formuliert werden.
Schenkung mit Auflagen:
Übernehmen Tochter oder Sohn die Firma mit der Verpflichtung, sogenannte Gleichstellungsgelder zu zahlen, spricht man von einer Schenkung mit Auflagen. Als Gleichstellungsgelder werden zum Beispiel vereinbarte monatliche oder jährliche Rentenzahlungen an den Senior sowie Ausgleichszahlungen an Geschwister* bezeichnet. Zudem kann auch die Beteiligung am Betriebsgewinn zusätzlich oder statt einer Rentenzahlung vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden. Auch Grunddienstbarkeiten sind mögliche Auflagen. Bei allen Leistungen sollten Sie vorab mit den fachlichen Beratern alle steuerrechtlichen Auswirkungen durchspielen.
(*Wird die Schenkung mit der Auflage verbunden, Ausgleichszahlungen an die Geschwister zu zahlen, sollte dies mit einer notariellen Verzichtserklärung der Geschwister auf das Betriebsvermögen einhergehen. Inhaltlich wird dann verankert, dass im Todesfall des Seniors keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.)
Schenkung ohne Auflagen:
Übernehmen Tochter oder Sohn die Firma inklusive möglicher Schulden ohne weitere finanzielle Verpflichtungen, wird eine Schenkung ohne Auflagen vorgenommen. Der Erbanspruch anderer Kinder der Familie kann in diesem Fall durch das Privatvermögen abgegolten werden. Der Nachfolger sollte jedoch auf den Pflichtteil verzichten, um nicht den Eindruck einer Bevorzugung entstehen zu lassen. Übersteigt sein Pflichtteil den Wert der Firma, kann die Schenkung angerechnet werden. Um eine Geltendmachung zusätzlicher Ansprüche durch weitere Familienmitglieder zu vermeiden, sollten sie ihrerseits auf ihren Pflichtteil verzichten. Ansprüche an den Nachfolger könnten diesen sonst überfordern und zum Notverkauf des Unternehmens führen.
Verpachten:
In der Praxis kommt die Verpachtung an den Nachfolger innerhalb der Familie eher nicht in Frage. Falls kein Kauf vorvereinbart wurde, besteht die Gefahr, dass sich nie ein tatsächlicher Eigentumswechsel vollzieht.
Verkauf:
Der Verkauf innerhalb der Familie kann auf der einen Seite zur drückenden finanziellen Last für das Kind werden und auf der anderen Seite käme die Steuer auf den Kaufpreis für den Senior dazu. Ein großer Vorteil wäre, dass Tochter oder Sohn ohne emotionale Lasten freier agieren könnten. Das Gefühl, ein Lebenswerk geschenkt zu bekommen, kann für den Nachfolger durchaus zum Problem werden.
Stiftung/Familienstiftung:
Wenn kein geeigneter Nachfolger für eine klassische Firmenübernahme gefunden wird oder mehrere Familienmitglieder das Unternehmen steuern sollen, hilft eine Stiftung. Dabei handelt es sich um eine Gründung, die der Stifter der Firmeneigentümer ins Leben ruft, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. So kann eine Firma weiter bestehen, indem mehrere Familienmitglieder im Stiftungsbeirat sitzen und gemeinsam an einem Generationswechsel mitwirken. Der Stifter oder die Familie bringen das Vermögen ein, das jedoch in der Regel nicht eingesetzt wird. Die Stiftung lebt von den Erträgen.
Alternative Möglichkeiten der Firmenübergabe:
Es gibt viele Gründe, das Familienunternehmen im Rahmen eines Generationswechsels nicht in einem Zug zu übergeben. Stattdessen kann der Nachfolger nach und nach ins Unternehmen eingebunden werden. Eine solche schrittweise Übergabe kann in verschiedenen Varianten erfolgen. Lassen Sie sich den jeweiligen Prozess von Fachleuten mit allen Vor- und Nachteilen vorstellen. Eine Entscheidung ist nur schwer umkehrbar, ohne erhebliche Nachteile und eine negative Außenwirkung zu riskieren.
Generationswechsel – Bedeutung
Was bedeutet ein Generationenwechsel für ein Familienunternehmen?
Bei allen rechtlichen, steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und ökonomischen Überlegungen darf der emotionale Faktor definitiv vernachlässigt werden. Familienunternehmen unterliegen meist anderen Regeln.
Vor allem in Krisenzeiten agieren Familienbetriebe flexibel und schnell. Entscheidungen werden mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit und Stabilität getroffen. Damit sind sie wesentlich widerstandsfähiger als Kapitalgesellschaften mit teils anonymen Eigentümern und angestellten Managern. Grund dafür sind die Verflechtung von unternehmerischen und familiären Interessen. In Familien geht es um enge zwischenmenschliche Bindungen und emotionale Beziehungen, welche häufig mit wirtschaftlichen Interessen, wie Marktbedeutung, Erfolg und Unternehmenssicherung überlappen. Diese wiederum sind sehr abhängig von den Fähigkeiten, Visionen, Innovationen und finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Unternehmer.
Daher kann ein Generationenwechsel durchaus kritisch gesehen werden. Sowohl Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Kreditgeber werden sehr genau beobachten, wie der Nachfolger agiert. Die Reputation des Unternehmens nach innen und außen ist abhängig von Qualität, Zuverlässigkeit, Kompetenz und Innovation des Nachfolgers. Im schlimmsten Fall löst die Wahl des des Nachfolgers familiäre Streitigkeiten aus, die in die Öffentlichkeit gelangen. (Daher unser Tipp: Lassen Sie sich von einem qualifizierten Coach beraten und begleiten).
Wie soll das Unternehmen zukünftig geführt werden?
Ein Wechsel der Firmenleitung birgt einige Risiken. Die Art und Weise der Übergabe und Einarbeitung des Nachfolgers ist dabei entscheidend. Gerade die Belegschaft und deren Know-how stellt in den meisten Betrieben das wertvollste Kapital dar und bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Die Kommunikation mit den Mitarbeitern und deren Einbeziehung ist häufig meist der sensibelste Punkt.
Eine Übernahme bedeutet meist Veränderung in verschiedenen Bereichen. Zum Beispiel weil der Junior neue Ideen, Strategien oder Prozesse mitbringt oder die Firmentradition und deren Werte neu interpretieren möchte. Evtl. sollen neue Märkte oder Produkte anvisiert werden oder durch Umstrukturierung mehr Flexibilität für dynamische Märkte geschaffen werden. Eine Chance, die leider oft ungenutzt bleibt, was aber auch durchaus verständlich ist. Bedeutet Veränderung nicht automatisch Verbesserung. Auch die Geschichte zeigt, dass die meisten Change-Management-Projekt teils katastrophal enden und mehr Schaden als Vorteile zurücklassen. Aber warum? Wir haben beobachtet, dass in den meisten Fällen der Faktor Mensch leider nur eine untergeordnete Rolle spielt.
Generationswechsel – Chance auf Erneuerung
Es ist nicht einfach, aber auch nicht unmöglich.
Anfangs sollte der Junior natürlich die vorhandenen Strukturen, Abläufe und Menschen kennen- und verstehen lernen. Dies ist von entscheidender Bedeutung für eine etwaige Bestandsaufnahme und Definition des IST-Zustandes. Noch wichtiger aber ist der Kontakt mit den Mitarbeitern. Dabei haben beide Seiten die Chance sich gegenseitig kennenzulernen und offene Fragen oder gar Ängste frühzeitig zu besprechen. Eventuell kennen einige Mitarbeiter den Junior noch als kleines Kind, der auf dem Werkshof durch Pfützen rannte. Dies gilt es natürlich zu nutzen und sich gleichzeitig neu zu positionieren. Denn Schwächen und Wissenslücken offen zu zeigen und dafür um Unterstützung zu bitten ist keine Einbahnstraße. Was der neue Chef hier tut, trauen sich danach auch seine Mitarbeiter.
Die Nutzung der Fähigkeiten und des Wissens der Mitarbeiter ist nach unseren Beobachtungen einer der Schlüssel zum Erfolg. Kaum jemand kennt das Unternehmen so gut wie langjährige Mitarbeiter. Sie wissen meist sehr genau wo die Schwachstellen und Hindernisse des Unternehmens liegen und zeigen damit schon auf, wo Handlungsbedarf besteht. Die Möglichkeit Missstände und Probleme ansprechen zu dürfen und dabei auch gehört zu werden, schafft ein sehr gutes Vertrauensverhältnis und erhöht natürlich auch die Bereitschaft zur Veränderung.
Für den Start solcher Transformationsprozesse gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Die „Stunde null“ zu nutzen und im Moment der Firmenübernahme die Veränderung einzuführen funktioniert besser bei Übernahmen durch Betriebsfremde. Erfahrungsgemäß ist die Bereitschaft zur Veränderung zu diesem Zeitpunkt am größten. Ziele und Strategien sollten dafür klar formuliert und erklärt werden. Arbeiten Senior und Junior in einer Überganszeit zusammen, empfiehlt es sich während dessen schon gemeinsam die Weichen für für die bevorstehenden Änderungen zu stellen. Das hilft dem Junior, da er von der Erfahrung des Senior profitieren kann. Der Senior kann dabei seinen Nachfolger unterstützen und damit mit gutem Gefühl auch irgendwann loslassen. Und die Belegschaft baut weniger Widerstände auf.
Veränderungsmanagement erfordert Geduld
Als Juniorchef wünscht man sich, dass die neuen Strukturen und Prozesse zeitnah perfekt funktionieren. Meist knüpft er/sie seine/ihre Reputation an diesen Erfolg. Das tun sie aber erfahrungsgemäß nicht. Selbst dann nicht, wenn die Voraussetzungen ideal und alles perfekt vorbereitet wurde. Alte Prozesse sind meistens tief verinnerlicht und geben Sicherheit. Das lässt sich nicht per Knopfdruck abschalten. Hier hilft nur Geduld. Zunächst folgt eine Phase des Ausprobierens und Lernens, welche intensiv begleitet werden sollte. Fehler müssen hier verziehen werden. Dafür ist es übrigens unabdingbar, dass die direkten Vorgesetzten stets einen Schritt voraus und im Umgang mit Veränderungen geschult sind. Haben Mitarbeiter schließlich ihre Fähigkeiten und Kenntnisse entsprechend erweitert, erkennen sie die Vorteile der Veränderungen und integrieren zum Abschluss des Change-Management-Prozesses die neuen Strukturen und Prozesse ganz selbstverständlich in ihren Arbeitsalltag.
Wie wir unterstützen können
Beratung und Coaching bzgl. der Form der Firmenübergabe speziell auf emotionaler Ebene: Jedes Unternehmen ist einzigartig und keines gleicht dem anderen. Ebenso wie ihre Gründer und deren familiären Gegebenheiten. Daher gibt es auch nicht den einen richtigen Weg der Firmenübergabe. Neben allen finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen spielt doch das Herz eine entscheidende Rolle bei der Entscheidungsfindung. Dabei begleiten wir Sie gern und helfen Ihnen Ängste oder Sorgen, die Ihnen dabei im Weg stehen, zu bearbeiten und klären.
Partnerschaftliche Vorbereitung & Begleitung der Veränderungsprozesse: Wir unterstützen Sie gern bei allen Vorbereitungen angefangen bei Verlust- und Prozessanalysen über Potentialanalysen Ihrer Mitarbeiter und Führungskräfte bis hin zur den eigentlichen Veränderungen.
Training und Begleitung bei der Erstellung speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittener Standards und Prozesse: Wir gestalten mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern ihre eigenen auf das Unternehmen, die Menschen und die speziellen Bedürfnisse zugeschnittenen Standards. Wir verstehen uns hierbei als Trainer und vermitteln Ihren Mitarbeitern das Know-how, sich selbst und andere weiterzuentwickeln.
Implementierung und Training in integrierten Arbeitssystemen (TPM/IWS/OPEN+) – Sicherheit, Qualität, Meetingstruktur, autonome Instandhaltung, KVP, Problemlösungsstrategien, Rüstwechseloptimierung, uvm.: Als zertifizierter OPEN+ Trainer biete ich Ihnen Lösungen für schwierige und komplexe Themen rund um die maschinelle Produktion von Konsumgütern.
Coaching von Führungskräften und Mitarbeitern zur persönlichen und fachlichen Entwicklung: Um Veränderungsprozesse leben und begleiten zu können, bedarf es einem Mindestmaß an Flexibilität. Dies ist nötig weil es darum geht Dinge anders zu machen. Manchmal stehen uns dabei unsere eigenen Blockaden und Ängste im Weg. Durch gezielte persönliche Coachings kann dem begegnet und vorgebeugt werden. Das eröffnet erfahrungsgemäß neue Wege und Perspektiven.
Kommunikations- und Leadership-Trainings: Workshops vor allem für Führungskräfte in Themen wie Kommunikation, Führung, Ziele- und Strategiearbeit.
Vermittlung/Mediation bei Uneinigkeiten innerhalb der Familie: Neutrale Begleitung und Vermittlung bei Entscheidungsfindungen und Aussprachen.
Shadowing zur persönlichen und fachlichen Entwicklung
Entwicklung von Langzeitstrategien und Begleitung ihrer Umsetzung:
Vermittlung von Micro-Resonanz-Trainings zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Mitarbeiter und Führungskräfte: Wir arbeiten mit zertifizierten Micro-Resonanz-Trainern zusammen, die mit speziellen Workshops und Trainings nachhaltig die Entwicklung Ihrer Mitarbeiter begleiten und fördern.
Vermittlung spezieller Trainings und Coachings für weibliche Führungskräfte: Teil unserer Franchise sind auch besonders auf die Unterstützung weiblicher Führungskräfte spezialisierte Coaches und Trainer.
Vermittlung von Sport-/Yogakursen zur Belastungssteuerung und Stressreduzierung: Ein sehr zentrales Thema in der Umsetzung von Veränderungsprozessen ist das Thema Stress. Um dem neben speziellen Coachingangebote auch auf körperlicher Ebene zu begegnen, werden wir von erfahrenen Personal-Trainern und Yogatrainern begleitet, die ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Fitness-/Yogaprogramm anbieten. (Remote)
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